Geschäftsordnung
Geschäftsordnung – Stand 20.05.11

Der Go-Verband Berlin e.V. erlässt diese Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung (MV)

§ 1 Teilnehmerkreis
Die Teilnahme an den MV ist den Mitgliedern vorbehalten. Die MV entscheidet über die Teilnahme von Gästen.

§ 2 Einberufung

Die Einberufung einer MV erfolgt mit Einladung per E-Mail. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse haben oder die dies wünschen, erhalten die Einladung durch einfachen Brief. 

§ 3 Protokoll
Der Schriftführer erstellt innerhalb von 4 Wochen ein Ergebnisprotokoll, das von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist. Das Protokoll wird auf der Website des GoVB veröffentlicht (Interner Mitgliederbereich). Auf Wunsch erhalten Mitglieder das Protokoll per E-Mail oder Brief. Die Beschlüsse werden auf der nächsten Mitgliederversammlung verlesen.

§ 4 Anträge
Auf der MV können nur Änderungsanträge zu schon bestehenden Anträgen nachträglich eingereicht werden.
 
§ 5 Vorstand
Personalunion ist möglich. Schatzmeister und Schriftführer werden bis zur konstituierenden Sitzung des Vorstands benannt.

§ 6 Inkrafttreten/Änderungen

Diese Geschäftsordnung tritt auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.05.2011 in Kraft. Änderungen der Geschäftsordnung sind durch die MV zu beschließen.